Einleitung
Ein Jahr nach dem Ende des zweiten Weltkriegs lagen ganze Städte in Deutschland in Trümmern. Auch die industriellen Kriegsschäden waren beträchtlich. Vollständig verwüstet indes war das Geldwesen. Die National- sozialisten hatten bereits zu Friedenszeiten an seiner Zerstörung gearbeitet. Ein Beispiel: 1946 verdiente ein Bergarbeiter pro Woche 60 Reichsmark (RM). Ein Huhn, das vier Eier in derselben Zeit legte, konnte für die Eier 20 Zigaretten erlösen, die zusammen 160 RM Wert waren. Das war keine „tierische Ungerechtigkeit“, sondern konsequente Folge einer verdeck- ten, ruinösen Inflationspolitik. In den zwölf Jahren des tau- sendjährigen Dritten Reiches war der Bargeldumlauf von 6 auf 76 Milliarden RM, die Geldmenge von 40 auf 320 Milliarden RM und die Reichsschuld von 14 auf 380 Milliarden RM ausgeweitet worden. Die bis 1944 erfolgreich „zurückgestaute Inflation“ (Wilhelm Röpke) diente der Verheimlichung, schließlich hatte eine Hyperinflation nur 10 Jahre vor der Machtübertragung bereits schon einmal das Geldwesen verheert.
Die Inflationspolitik der Nationalsozialisten ist ein Lehrstück der Österreichischen Konjunktur- und Kapitaltheorie und der Instrumentalisierung des Geldwesens für etatistische Zwecke. Eine stetig wachsende Diskrepanz zwischen Geld- und Gütermenge führte auch in NS-Deutschland zu einem künstlichen Boom, begleitet von Währungskrisen; ein bereinigender Bust wurde nicht zugelassen. Als Transmissionsriemen wirkten die Politik des billigen Geldes und eine „sozialistische“, genauer interventionistische Wirtschaftspolitik. Rationierungen, Preis- und Lohnstopps sorgten dafür, dass bis weit in den Krieg hinein, Inflation und Teuerung verborgen blieben. Gerade weil der Nationalsozialismus auch ökonomisch eine extreme Zeit war, lohnt sich eine genauere Betrachtung.
Binnenwährung als Teil der Autarkiepolitik
Die Nationalsozialisten schufen eine Binnenwährung. Der Goldstandard war bereits 1931 im Zuge der Weltwirtschaftskrise aufgegeben worden und auch die Devisenzwangswirtschaft konnten die Nationalsozialisten fortführen, allerdings gingen sie deutlich weiter: Sukzessive koppelten die Nationalsozialisten die deutsche Wirtschaft von der weltweiten Arbeitsteilung ab und errichteten eine Organisations- und Lenkungswirtschaft. Der Neue Plan (1934) mit einer Transfersperre für Kapital, Verrechnungskonten, verweigerten Zins- und Gewinntransfers sowie Zwangskrediten schwäche- rer Handelspartner und der Vierjahresplan (1936) mit dem Anspruch einer Lenkung der gesamten Wirtschaft bildeten wichtige Stationen. Letztlich wurde die Auslandsverschuldung auf das Ausland abgewälzt. Die bedrohlichen Zahlungsbilanzkrisen konnten allerdings erst mit dem „Anschluss“ Österreichs 1938 abgewendet werden. Die Nationalsozialisten erbeuteten mehr als 1,6 Mrd. RM Gold und Devisen, die zu einem Drittel von der österreichischen Nationalbank und zu zwei Dritteln von der Bevölkerung stammten.
Rüstungskonjunkturpolitik auf Pump
Die Krisenüberwindung erfolgte von Beginn an durch eine Kredit finanzierte Rüstungspolitik. Der Anteil der kurzfristigen Schulden stieg rasant an, binnen 5 Jahren sorgten insbeson- dere die Mefo-Wechsel für eine Versechsfachung auf 18 Mrd. RM. Die Rüstungspolitik zog grundlegende Produktionsverschiebungen nach sich, wie der Anteil der Rüstung am öffentlichen Verbrauch verdeutlicht, der bereits 1936 sage und schreibe 58,2% betrug. 1932 waren es noch gut 6% gewesen.
Die rüstungsbedingte Verschuldung des Reiches führte zu einer Ausweitung der Geldmenge, die wie bereits im Ers- ten Weltkrieg vorwiegend auf kurzfristiger Staatsverschuldung beruhte. Außerdem zwang der NS-Staat zur Anlage des bei Sparkassen und Banken, aber auch Versicherungen aufgelaufenen Kapitals insbesondere von Kleinsparern in Staatsanleihen.
Indienstnahme des Kapitals
Seit 1935 erfolgten Neuemissionen von Anleihen des Staates im „geräuschlosen“ oder „rollenden“ Verfahren bei Sparkas- sen, Kreditgenossenschaften, Versicherungen, Postsparkassen und Sozialversicherungsträgern, wo größere Ersparnisse zusammenflossen. Das Gesetz über das Kreditwesen vom 5.12.1935 verpflichtete Banken Staatsanleihen zu halten; die Höhe wurde vom Aufsichtsamt für das Kreditwesen festgelegt.
Diese Form der geräuschlosen Rüstungsfinanzierung schuf eine Vermögensillusion. Die Einlagenbestände bei deutschen Geldinstituten stiegen von 1938 bis 1944 von 55,5 Mrd. RM auf 237,4 Mrd. RM. Da der Reichsarbeitsminister die Sozialversicherungen, der Reichswirtschaftsminister die Girozentralen und die Reichsgruppe Versicherungen angewiesen hatte, die Anlagepflicht in Staatsanleihen zu erfüllen, wurden die Sparer zu Gläubigern des Reiches über Nacht – ohne es zu wissen. Die Vermögensillusion bestand in nominell prall gefüllten Sparkonten, die aber real weitgehend wertlos waren. Dementsprechend hart fiel der Schnitt bei der Währungsreform im Juni 1948 mit 100 zu 6,5 aus.
Ausschaltung der Kapitalmärkte
Die Nationalsozialisten schalteten Schritt für Schritt die Kapitalmärkte aus. Um das Ziel eines reibungslosen Absatzes von Staatspapieren zu erreichen, setzten sie faktisch eine Emissionssperre für alle Arten von Wertpapieren durch: Aktien, Anleihen, Pfandbriefe etc. Der Besitzwechsel von Aktien wurde mit Sondersteuern belegt. Termingeschäfte an der Börse waren generell verboten. Bis 1937 stiegen die Aktienkurse um rund 10% pro Jahr, von 1937 bis zum Kriegsbeginn sanken die Kurse um 10%, um in Erwartung eines Sieges bis Herbst 1941 um 50% anzusteigen. Daraufhin wurden alle Aktionäre zur Abgabe einer Erklärung über alle Aktienkäufe mit Volumen über 100.000 RM seit Kriegsbeginn verpflichtet. Ab Sommer 1942 wurden diese Aktienpakete auf den Staat über- tragen und die Aktionäre mit RM „entschädigt“, die wiederum in vom Staat bestimmten Sicherheiten anzulegen waren. Das Kreditverbot für Aktienkäufe nimmt sich vergleichsweise harmlos aus.
Auch die Zinssätze an den Kapitalmärkten wurden durch den Staat festgelegt. Die Zinskonversion von 1935 erfolgte auf der Grundlage von Gesetzen, die den Rentenzinsfuss von 6% und darüber auf 4,5% für Schuldverschreibungen der Kreditinstitute und der öffentlichen Körperschaften und die in öffentlichen Schuldbüchern eingetragene Schulden festschrieb. Insgesamt waren Pfandbriefe und Kommunalobligationen im Umfang von rund 8 Mrd. RM und öffentliche Anleihen im Umfang von rund 2 Mrd. RM betroffen.
Stufenweise Ausschaltung der Reichsbank
Die Reichsbank stellte zunächst ein Hindernis für die (unbegrenzte) Kreditgewährung dar. So setzte das Reichsbankgesetz von 1924 aufgrund der Erfahrung mit der Hyperinflation sowohl der Geldmengenausweitung als auch der Verschuldung des Staates klare Grenzen. Die Unabhängigkeit des Reichsbankdirektoriums von der Reichsregierung war verankert, ein international zusammengesetzter Generalrat sollte das Direktorium und die Geldpolitik überwachen. Konkret war die Kreditgewährung an das Reich auf einen Betriebskredit von 100 Millionen Reichsmark begrenzt. Die Diskontierung und Lombardierung von Reichswechseln war seit 1926 auf eine Höhe von bis zu 400 Millionen Reichsmark beschränkt.
Von der Vermachtung zahlreicher Institutionen durch die Nationalsozialisten blieb auch die Reichsbank nicht verschont. Die erste Änderung des Bankgesetzes im Oktober 1933 gab dem Reichspräsidenten das Recht, den Reichsbankpräsidenten und die Direktoriumsmitglieder zu ernennen und abzuberufen. Der Generalrat wurde aufgelöst und seine Kompetenzen dem Reichspräsidenten übertragen. Zudem wurde die seit 1931 ausgesetzte Vorschrift aufgehoben, Gold und Devisen im Gegenwert von mindestens 40 Prozent des Notenumlaufs als Reserve zu halten. Das Teilreservesystem wurde durch ein Scheingeldsystem ersetzt. Eine „Deckung“ erfolgte fortan vor allem durch Staatsschulden, d.h. Pfandbriefe und Schuldverschreibungen des Reiches, der Länder und der Kommunen.
In einem vertraulichen Memorandum an Hitler vom 07.01.1939 brachte das Reichsbankdirektorium Bedenken gegen die schrankenlose Kreditausweitung vor und wurde daraufhin abgelöst. Hjalmar Schacht hatte sich verkalkuliert, obwohl der Hinweis auf die Überspannung der Staatsausgaben und die Gefahren kurzfristiger Kredite infolge einer „hemmungslose Ausgabenwirtschaft“ mit „Staatsfinanzen am Rand des Zusammenbruchs“ überfällig war. Indes gelingt es schon demokratischen Regierungen selten, nur Ausgaben zu tätigen, die durch Einnahmen oder langfristige Kapitalmarktfinanzierungen gedeckt sind, wie es die Reichsbankführung Anfang 1939 forderte.
Mit dem Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom 15.06.1939 wurde die Reichsbank zu einer weisungsgebundenen Reichsbehörde und verlor alle Reste ihrer Autonomie. Sie wurde fortan „nach den Weisungen und unter Aufsicht des Führers und Reichskanzlers … geleitet und verwaltet“. Nach ihrem Selbstverständnis fungierte die Reichsbank fortan als Hauptkasse des Reiches, um die Finanzierung sicherzustellen. Zugleich beseitigte das Gesetz alle verbliebenen Schranken, die einer exzessiven Geldschöpfung im Wege standen. Formell erfolgte noch die Aufhebung der Goldbindung. Bereits vor Kriegsausbruch war eine unbegrenzte Geld- und Kreditversorgung der öffentlichen Hand sichergestellt.
Kriegsfinanzierung durch Geldschöpfung
Ein Übergewicht kurzfristiger Schulden wurde schon 1941/42 erreicht, anschließend stieg das Defizit exponentiell. Insgesamt betrugen die Kriegsausgaben ca. 657 Mrd RM. Davon wurde mehr als die Hälfte mit 342 Mrd. RM durch Neuverschuldung finanziert, deren Löwenanteil mit 217 Mrd. RM kurzfristige Schulden ausmachten. Insgesamt stieg die Staatsverschuldung unter den Nationalsozialisten binnen 12 Jahren auf 380 Mrd. RM und verzehnfachte sich damit. Die zurückgestaute Inflation entlud sich ab Mitte 1944 im Zuge des Kontrollverlust der Nationalsozialisten auf Schwarzmärkten.
Fazit und Lehren
Vier Schritte reichten zur Vermachtung des Geldsystems aus:
- Die Verschärfung des in der Weltwirtschaftskrise etablierten Außenhandelsregimes und die Abschottung des Finanzsystems gegen ausländische Einflüsse.
- Der Umbau des Zentralbanksystems in einen Apparat zur Realisierung der Bedürfnisse des Reiches.
- Eine scharfe Regulierung der Geschäftsbanken, die zu Kapitalsammelstellen im Dienste der Rüstungspolitik umfunktioniert wurden.
- Schließlich die Errichtung von Investitionskontrollen und eine Kanalisierung der Ressourcen in staatliche Projekte/ Kriegsrüstung.
Folgende Lehren lassen sich aus der Inflationspolitik der Nationalsozialisten ziehen:
- „Inflation is a policy that cannot last.“ wie Ludwig von Mises bemerkte.
- Eine politische Indienstnahme von Zentralbanken ist jederzeit möglich.
- Inflationspolitik bleibt nur scheinbar geraume Zeit folgenlos.
- Überschuldung und Inflation sind siamesische Zwillinge.
- Privater Konsum kann durch Staatskonsum verdrängt werden.
- Der Mythos der Machbarkeit und zentralistischer Größenwahn ist verbreitet.
- Legalistischer Raub stellte eine latente Gefahr dar.
Die NS-Politik kann als besonders markantes Beispiel aufzeigen, wohin Inflationspolitik führt. Mit den Worten von Ludwig von Mises, der in seiner Theorie des Geldes und der Umlaufmittel bereits 1924 betonte: „Der sozialistische oder halbsozialistische Staat braucht Geld, um unrentable Betriebe zu führen, um Arbeitslose zu unterstützen und um dem Volke billige Lebensmittel zu liefern. Auch er kann die Mittel nicht durch Steuern aufbringen. Er wagt es nicht, dem Volke die Wahrheit zu sagen. … So wird Inflation zu dem wichtigsten psychologischen Hilfsmittel einer Wirtschaftspolitik, die ihre Folgen zu verschleiern sucht. … Das erklärt, warum sie seit jeher ein wichti- ges Requisit der Kriegs- und Revolutionspolitik war und warum sie heute auch dem Sozialismus dient.“
Der Artikel wurde auf dem Blog des Mises Instituts Deutschland erstveröffentlicht und der Hayek-Feder freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Dr. phil. Michael von Prollius, Publizist und Gründer der Internetplattform Forum Ordnungspolitik