Einleitung
Das Schweizer Volk wird am 30. November 2014 über die Initiative „Rettet unser Schweizer Gold“ abstimmen. Die Volksinitiative will drei Dinge: (1.) Die Schweizerische Nationalbank (SNB) darf kein weiteres Gold veräussern, (2.) die Goldreserven der SNB müssen im Inland gelagert resp. dorthin zurückgeholt werden, und (3) mindestens 20% der Aktiven der Nationalbankbilanz sind in Gold zu halten. Der Initiative ist natürlich kraftvoll Kritik seitens der SNB widerfahren.1 Für ein besseres Verständnis der Rolle des Goldes in der schweizerischen Geldpolitik ist ein Blick zurück in die Geschichte des Schweizer Frankens wertvoll.
Historische Verantwortung
Die Schaffung des Schweizer Frankens fällt zeitlich mit der Gründung der Eidgenossenschaft 1848 zusammen (Münzgesetz von 1850). Der Silbergehalt der neuen Währung wurde mit 1 Franken = 4,5 Gramm Silber gleichgesetzt, was dem französischen Franc entsprach. Eine Goldprägung blieb jedoch – anders als in Frankreich – vorerst aus. Weil sich Silber im Verhältnis zu Gold in den Folgejahren verteuerte, waren schliesslich bloss noch Goldmünzen im Umlauf. Der Übergang zu einem unechten (weil aus willkürlich festgesetzten Paritäten bestehenden) Goldstandard vollzog sich damit. 1860 wurde der Bimetallismus (Silber- und Goldstandard) in der Schweiz legalisiert. Die gesetzliche Parität von 15,5 Gramm Silber = 1 Gramm Gold galt. Als in Europa die Verdrängung besserer Münzen (mit höherem Feingehalt Silber) durch schlechtere Silbermünzen voranschritt, einigten sich Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz auf bestimmte Währungsparitäten und den bimetallischen Standard. Die lateinische Münzunion war geboren; ihr Erfolg stand jedoch von Anfang an auf tönernen Füssen.2
Das 19. Jahrhundert war gleichzeitig das Zeitalter des „Free Banking“ (private, konkurrierende Notenemission), dessen Phase in der Schweiz mit der Gründung einer staatlichen Notenbank 1905 resp. 1907 – bei gleichzeitiger Golddeckung mit Einlösungspflicht – definitiv endete.3 Der Staat übernahm damit das Zepter im Geldwesen, indem er Geld der englischen „Banking and Currency Schools“ entsprechend als besonderes öffentliches Gut deklarierte, das aufgrund der Tendenz privater Notenbanken zur Überexpansion zu monopolisieren sei.4 Das Free Banking-System ermöglichte eine relativ stabile Geldordnung, wobei man sich der historischen Grosswetterlage und der Tatsache, dass der Geldmarkt keineswegs frei im eigentlichen Sinn war, bewusst sein muss.5 Das 20. Jahrhundert ist sodann das Jahrhundert der mehr oder weniger gedeckten Papierwährungen („Fiat Money“). Es ist eine Phase der Entwertung des Geldes durch die Aufhebung jeglicher Verbindung zu Gold und Silber, der staatlichen und privaten Überschuldung, der monetären Umverteilung, der Konjunkturzyklen und der immer grösser werdenden Beschneidung persönlicher Freiheiten des Individuums durch das Anwachsen der Staatsquote.6 Die Transformation von Gold und Silber von ihrer ursprünglichen Geldfunktion zu reinen Währungsreserven, die überschüssig(!) und damit verkäuflich sein können, hat sich in weniger als 100 Jahren eidgenössischer Geld- politik vollzogen.
Aus der folgenden kurzen Passage zur Geschichte des Schweizer Frankens wollen wir drei Besonderheiten hervorheben: (1.) Gold und Silber erfüllten in der frühen Phase der Eidgenossenschaft eine entscheidende Rolle als allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel. Bis 1870 fanden Banknoten privater und kantonaler Banken kaum Akzeptanz im Publikum.7 (2.) Obschon Gold und Silber als Standards galten, kann man aufgrund der relativ willkürlichen Festsetzung der Gewichts- und Wertparitäten zueinander nicht von einer echten Gold- und Silberwährung sprechen. In einer solchen staatlich manipulierten Ordnung verschwindet jeweils fast zwangsläufig das unterbewertete Geld aus dem Umlauf, wobei das überbewertete Geld als Zahlungsmittel verwendet wird („Gresham‘sches Gesetz“).8 Diese Entwicklung war schliesslich auch Mitursache für das frühe Scheitern der Lateinischen Münzunion. (3.) Ein möglichst freier Wettbewerb der Währungen oder – wenn man denn für eine staatliche Zentralbank plädieren will – die unbedingte staatliche Deckungs- und Einlösungspflicht in Edelmetallen sind Geldsysteme, welche im Interesse des Bürgers funktionieren können.
Technische Umsetzung der Initiative möglich
Inhaltlich stellt die „Goldinitiative“ auf die einigermassen bewährte Phase des Schweizer Frankens ab, als er noch zu einem gewissen Prozentsatz durch Gold gedeckt war. Bis 1999 und damit bis zur Totalrevision der Bundesverfassung mussten zumindest die Schweizer Banknoten mit Gold gedeckt sein.9 Das bedeutet nicht, dass die gesamte Geldmenge einer Golddeckung unterlag. Die dadurch mögliche Geldmengeninflation kommt darum auch in den massiv gestiegenen Konsumgüterpreisen seit 1914 (Aufhebung internationaler Goldstandard) in der Schweiz zum Ausdruck.10
Zudem war das Gold auch zu willkürlichen Paritäten in der Bilanz der SNB aktiviert; es handelte sich dabei nicht etwa um real erhältliche Marktpreise. So wurde beispielsweise im Bretton-Woods-System der Gegenwert einer Unze Gold mit 35 US-Dollar fixiert. Der Goldpreis (in US-Dollar) passte sich, nachdem auch dieses System 1971 (resp. 1973) aufgrund der Dollar-Geldmengeninflation kläglich gescheitert war, sprunghaft an die auf alternativen Marktplätzen bezahlten Preise an – eine Steigerung von 400%.11 Seit 1999 schreibt die Bundesverfassung bloss noch vor, dass „ein Teil dieser [Währungs-] Reserven in Gold gehalten [wird]“12. Bereits zuvor besass jedoch das System in Bezug auf Goldparität, Golddeckungs- und Goldeinlösungspflicht der SNB bloss noch eine formale Bedeutung in der Verfassung.13 Aktuell hält die SNB zirka 7,5% Gold in ihrer Bilanz.14 2009 wären es noch gut 18% gewesen.15
Die Initiative will diese negative Entwicklung stoppen, indem sie einen Mindestbestand von 20% vorschreibt.
Die „20%-Regel“ könnte auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden: (1.) Einerseits wäre es möglich, dass die SNB ihre Bilanz schrumpft, indem sie Franken gegen Fremdwährungen zurückkauft und den Franken „vernichtet“, (2.) andererseits könnte sie Gold durch „frisches“ Gelddrucken – aktuell rund 65 Mrd. Franken – einkaufen oder Fremdwährungen verkaufen und mit den Franken-Einnahmen Gold kaufen.16 Die technische Umsetzung der Initiative sollte grundsätzlich kein Problem darstellen, wobei die eine Option deflationären und die andere Option inflationären Charakter aufweist.17
Schwieriger würde es wohl für die SNB, den Schweizer Franken/Euro-Mindestkurs von 1.20 Fr. zu halten. Es wäre wohl davon auszugehen, dass die Umsetzung der Mindestkurspolitik unter den Bedingungen der Initiative kaum mehr glaubwürdig gegenüber den Marktteilnehmern vertreten werden könnte.18 Wäre dies generell schlecht? Wohl kaum. Die politisch motivierte Exportförderung der SNB ist sowieso ein Anachronismus, der kaum mit dem Preisstabilitätsauftrag (Art. 5 Nationalbankgesetz) vereinbar ist. Freilich würde die Einführung einer höheren Golddeckung mit Friktionen ver- bunden sein: So ist es beispielsweise vorstellbar, dass der Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken gegenüber dem Euro und anderen Währungen zur Schwächung gewisser Exportindustrien führen könnte. Demgegenüber stünden Ersparnisse im Import. Heute findet unseres Erachtens eine – wiederum politisch motivierte – Übergewichtung des Exports im Verhältnis zum Import statt. Wie sagte der berühmte Ökonom und Publizist Henry Hazlitt so schön: „The smaller imports we have, the smaller exports we can have.“19. Ein weiterer Effekt der Initiative wäre vermutlich ein Stopp der Vermögenspreisinflationierung von schweizerischen Aktienwerten und Immobilien, welche ohnehin nur Scheinreichtum in Form von Vermögensblasen darstellt.20
Vorteile von mehr Gold in der Bilanz
Gold hat zwei positive Auswirkungen auf die staatliche Geldpolitik: (1.) Gold wirkt wie eine Fessel für eine inflationäre geldpolitische Haltung, wie sie die SNB zurzeit mit ihrer Mindestkurspolitik und mit dem risikoreichen Aufbau von Fremdwährungspositionen betreibt (471,4 Mrd. Franken(!); 2008 betrugen sie erst etwa 47 Mrd. Franken)21. Die disziplinierende Wirkung der „20%-Regel“ würde sowohl für die Notenbankgeldschöpfung als auch – über den Mindestreservesatz – für die Kreditschöpfung der Geschäftsbanken eine Rolle spielen.22 Dieser Effekt dürfte auch von Vertretern der Vollgeld-Initiative anerkannt werden. (2.) Gold weist einen erstaunlich werterhaltenden Charakter in der Geschichte der Menschheit auf. Anders als jede ungedeckte Papierwährung kann Gold die Kaufkraft der Nutzer sicherstellen und über die Zeit sogar erhöhen. Freilich kann dieser Effekt nicht auf alle Zeiten „konserviert“ werden, jedoch spricht der jahrtausendalte Gebrauch von Gold für das gelbe Edelmetall. Die zunehmende Werterhaltungsfunktion des Schweizer Frankens würde entsprechend unmittelbar den Bürgern dieses Landes zugutekommen.
Von einer besseren Geldordnung: das Marktgeld23
Die Abgrenzung zwischen Geld und anderen Gütern ist keine einfache. Als Geld gelten (quasi) universell akzeptierte Tauschmittel. Die Funktion von gewissen Gütern als Geld entwickelte sich aus dem Warentausch, wobei die Anforderungen der Tauschpartner darüber entscheiden, welches Gut sich im Markt als Geld durchsetzen wird. Weltweit und unabhängig voneinander an unterschiedlichen Orten erwiesen sich Gold und Silber als die Güter, welche die Anforderungen der Marktteilnehmer am besten erfüllten. Sie setzten sich als universell akzeptiertes Tauschmittel, das heisst als Geld, durch. Gold war das Marktgeld über Jahrtausende bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts.24
Ein staatliches Geldsystem ist für gesundes und solides Geld nicht nötig. Die angestrebte „Preisstabilität“ durch Geldmengenausweitung frisst Produktivitätsfortschritte auf, welche sonst als Preissenkungen an die Konsumenten weitergegeben würden.25 Staatliche Konjunkturpolitik mittels Geldmengenkontraktion ist nicht die Heilung, sondern die Ursache der Konjunkturzyklen.26 Wo ein Kundenbedürfnis besteht, wie es zwecks Tauscherleichterung im Handel und täglichen Leben zweifelsfrei vorliegt, werden Anbieter versuchen, diese Bedürfnisse zu erfüllen. Sie offerieren Dienstleistungen als Geldherausgeber, Zertifizierungsstellen, Münzprägeanstalten etc. und versuchen die Menschen als Nutzer ihres Geldes und damit als Kunden zu gewinnen. Wie überall, wo freier Wettbewerb herrscht, kann das Ergebnis dieses Prozesses nicht vorhergesagt werden. Die Produktion von Geld als ökonomisches Gut im freien Wettbewerb gewährleistet jedoch – was bei anderen Gütern selbstverständlich ist – die notwendigen Bedingungen, dass die Konsumentenwünsche bestmöglich erfüllt werden. Freies Marktgeld sorgt für innovative Produkte und eine schnelle Anpassung an veränderte Situationen und Bedürfnisse der Menschen. Die wettbewerbliche Kontrolle der Konkurrenz verhindert wirksam die Abwertung zum eigenen Profit der Herausgeber. Ein funktionelles Rechtssystem schützt die Konsumenten vor betrügerischen Versprechungen der Geldhäuser und setzt die vertraglich vereinbarten Konditionen der Nutzung des angebotenen Geldes durch.27
Jede Entkopplung des Geldes von Politik und Staat erachten wir als einen Fortschritt.28 Das freie Marktgeld halten wir für einen gesellschaftlich erstrebenswerten Zustand. Die enorme Macht der staatlichen Zentralbanken über den Blutkreislauf der Wirtschaft halten wir für schädlich, illegitim und falsch. Geld soll nicht länger vom Wettbewerb ausgenommen sein, sondern ebenfalls dem Markt überlassen werden. So sagte bereits der Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek: „The effective choice between competitive offers of currencies will be the usual one of competition. The currency that will prevail will be the one preferred by the people who are helped to succeed and who in consequence will be imitated by others.”29
Die Schwierigkeit, heute ein Marktgeld einzuführen, ist von unterschiedlicher Natur: (1.) Die regulatorische Ordnung, beispielsweise das Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht aber auch das Arbeitsrecht30, bevorzugt den Schweizer Franken in seiner Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel, für welchen zudem im Geschäftsverkehr eine Annahmepflicht statuiert wird.31 (2.) Darüber hinaus hat der Bund das Geld- und Währungsmonopol (Art. 99 Bundesverfassung), das es ihm grundsätzlich ermöglicht, gegen alternative Währungen einzuschreiten, falls diese den Geldschöpfungsprozess der SNB resp. den Auftrag der Preisstabilität(!) gefährden würden.32 Im Endeffekt ist dies ein „Damoklesschwert“ sondergleichen, das zum heutigen Zeitpunkt die Emission privaten Marktgelds erschwert, wenn nicht verunmöglicht.
- Siehe bspw. Thomas Jordan, Präsident der SNB, Referat an der GV der SNB vom 26. April 2014 (www.snb.ch/de/mmr/reference/ media_dossier_gold_tjn/source/media_dossier_gold_tjn.de.pdf).
- Ausführlich zum Ganzen Ernst Baltensperger, Der Schweizer Franken. Eine Erfolgsgeschichte, 2. Auflage, Zürich 2012, S. 81 ff.
- Bereits 1881 mit dem Banknotengesetz wurde die private Emission von Banknoten stark eingeschränkt.
- Heute ist das Geldmonopol in Art. 4 Nationalbankgesetz verankert.
- Siehe Baltensperger, S. 92 f. m.w.H., 103, 110 f.
- Stellvertretend für viele aktuelle Bücher Andreas Marquart/Philipp Bagus, Warum andere auf Ihre Kosten immer reicher werden… und welche Rolle der Staat und unser Papiergeld dabei spielen, 2014.
- Baltensperger, S. 89.
- Das schlechte Geld verdrängt das gute Geld, welches gehortet wird. Gäbe es keine gesetzlich festgelegte Wertparität, die zwangsläufig willkürlich sein muss, würde – umgekehrt – das gute Geld das schlechte Geld verdrängen, denn die Marktteilnehmer würden primär ersteres nachfragen.
- Art. 39 Abs. 7 BV von 1891.
- Siehe bspw. die Tabelle in www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/05/01/100.Document.183389.pdf.
- Siehe Henry Hazlitt, From Bretton Woods to World Inflation: A Study of Causes and Consequences.
- Art. 99 Abs. 3 BV von 1999.
- Baltensperger, S. 253.
- https://www.snb.ch/ext/stats/balsnb/pdf/defr/Bilanz_der_SNB.book.pdf.
- Eine sehr gute Übersicht der Entwicklungen findet man bei https://www.zerohedge.com/news/2014-10-28/things-make-you-go-hmmm-swiss-gold-status-quo-showdown.
- Ebenso Thorsten Polleit, Schweizer Gold-Initiative – eine Analyse, Oktober 2014 (www.misesde.org).
- Nur für den Fall, dass die SNB das zusätzliche Gold durch Fremdwährungsverkäufe finanziert, bleibt die CHF-Geldmenge konstant.
- Polleit, a.a.O.
- Henry Hazlitt, Economics in One Lesson, 1946, S. 69.
- Polleit, a.a.O.
- https://www.snb.ch/ext/stats/balsnb/pdf/defr/Bilanz_der_SNB.book.pdf.
- Weitere Hinweise bei Polleit, a.a.O.
- Ausführlich dazu Thorsten Polleit/Michael von Prollius, Geldreform. Vom schlechten Staatsgeld zum guten Marktgeld, 2010.
- Siehe bloss Hans F. Sennholz (ed.), Gold is Money, 1975.
- Ausführlich Murray N. Rothbard, What Has Government Done to Our Money?; kurz und gut bei Olivier Kessler, Irrtum „Preisstabilität“ (www.schweizerzeit.ch).
- Ausführlich Murray N. Rothbard, Economic Depressions: Their Cause and Cure, in: The Austrian Theory of the Trade Cycle and other essays.
- Vgl. Thorsten Polleit, Hayek und die Privatisierung des Geldes.
- Die politische Vereinnahmung findet in unterschiedlichen Formen statt (z.B. Forderung nach Mindestkurs wegen Exportwirtschaft). Formell nimmt die Politik auf die Zusammensetzung von Bankrat und Direktorium der SNB Einfluss (vgl. Art. 39 und 43 Nationalbankgesetz). Bund und Kantone haben darüber hinaus einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Gewinns der Nationalbank (vgl. Art. 31 Nationalbankgesetz).
- Friedrich August von Hayek, Denationalisation of Money, 1976, S. 69.
- Immerhin erlaubt das Arbeitsrecht den Vertragsparteien recht weit, den Lohn in einer anderen Währung (Geldlohn) oder als Naturallohn (z.B. Kost und Logis) zu vereinbaren. Die Grenzen diesbezüglich sind in der juristischen Literatur umstritten.
- Die Unabhängigkeitspartei up!schweiz fordert darum in einem am 9. November veröffentlichten Positionspapier zur staatlichen Geldpolitik zu Recht die rechtsgleiche Behandlung aller Zahlungsmittel (z.B. Bitcoin). Daraus könnte sich nämlich ein Markt für alternative Währungen ausserhalb des Privatrechts, wo die Privatautonomie unterschiedliche Zahlungsmittel bereits erlaubt, ergeben.
- Siehe Botschaft Währungsartikel, 4029, 4032. Vgl. auch Art. 17 Abs. 2 Nationalbankgesetz.
Fabio Andreotti, Vorstandsmitglied und Aktuar Hayek Club Zürich, & Christoph Stampfli, Vizepräsident Hayek Club Zürich